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Anfrage: Bundesgesetz über die Heilmittelkontrolle

Geschäftsnummer:

92.3451

Eingereicht von:

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR

Einreichungsdatum:

26.10.1992

Stand der Beratung:

Überwiesen an den Bundesrat

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Bundesrat; Beauftragt; Bundesgesetz; Heilmittelkontrolle; Vorzulegen; Interkantonale; Heilmittelkonkordat; Ersetzen; Kann

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bundesgesetz über die Heilmittelkontrolle vorzulegen, welches das interkantonale Heilmittelkonkordat ersetzen kann.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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